Die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm eigne sich die Rolle einer medizinischen Fachperson an, wenn sie behaupte, dass die konkrete erlittene psychische Beeinträchtigung keine schwere Schädigung der psychischen Gesundheit darstelle. Die Tragweite der geltend gemachten psychischen Beeinträchtigung sei durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm überhaupt nicht abgeklärt worden, obwohl die eingereichten Berichte der behandelnden Ärzte und Kliniken - 23 -