4.7.2. Die Beschwerdeführerin bringt zusammenfassend vor, dass sie vor der Beziehung mit dem Beschuldigten eine ausgeglichene Person gewesen und seit der Beziehung ein psychisches Wrack sei. Ihre vollständige Arbeit habe sie bis heute nicht wiedererlangt, wobei sie vor der Beziehung mit dem Beschuldigten 100% arbeitsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm eigne sich die Rolle einer medizinischen Fachperson an, wenn sie behaupte, dass die konkrete erlittene psychische Beeinträchtigung keine schwere Schädigung der psychischen Gesundheit darstelle.