Den mit Strafanzeige vom 15. Januar 2021 eingereichten Chatprotokollen (vgl. Strafanzeige vom 15. Januar 2021, N. 98 ff.) ist ferner zu entnehmen, dass die Initiative für den Geschlechtsverkehr auch von der Beschwerdeführerin ausgegangen war. So schrieb sie am 5. Juni 2020, ohne dass der Beschuldigte hierzu Anlass gegeben hätte: "Höt bruchis! Chonsch höt oder nöd?" (vgl. Strafanzeige vom 15. Januar 2021, N. 98).