Der Verlust der psychiatrischen Unterstützung habe dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin immer mehr zur Sexsklavin des Beschuldigten verkommen sei, die er trotz laufenden Kontaktverbots weiterhin benutzt habe, um von ihr Sexfilme und Sexfotos zu erhalten. Die kontinuierliche sexuelle Ausbeutung und die Erkenntnis, dass sich die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung nicht verwirklichen werde, habe dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin zusammengebrochen sei und auf die Notfallstation habe gebracht werden müssen, was in der Folge auch zum Verlust der Arbeitsstelle geführt habe.