Trotz der ärztlichen Einschätzung sei die Beschwerdeführerin nicht in der Lage gewesen, sich vom Beschuldigten zu lösen. Der Verlust der psychiatrischen Unterstützung habe dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin immer mehr zur Sexsklavin des Beschuldigten verkommen sei, die er trotz laufenden Kontaktverbots weiterhin benutzt habe, um von ihr Sexfilme und Sexfotos zu erhalten.