4.6.2. Die Beschwerdeführerin äussert sich in ihrer Beschwerde vom 23. Dezember 2021 nur im Rahmen ihrer Ausführungen zum Vorwurf der "Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit" zu diesem Vorwurf. Mitursache der psychischen Beeinträchtigung sei die sexuelle Ausbeutung der Beschwerdeführerin durch den Beschuldigten gewesen. Durch ihre emotionale Hörigkeit gegenüber dem Beschuldigten habe sie sich zu Sexualpraktiken verleiten lassen, die sie sonst nicht vorgenommen hätte. Gegen Ende der Beziehung sei dies der einzige Weg gewesen, um mit dem Beschuldigten in Kontakt treten zu können.