Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) infizieren sich nach Schätzungen 70 % - 80 % der sexuell aktiven Frauen und Männer im Laufe ihres Lebens mit HPV, womit es sich um eine sehr verbreitete Krankheit handelt und praktisch bei jedem (ungeschützten) Geschlechtsverkehr die Gefahr einer Ansteckung droht. Selbst wenn der Beschuldigte und auch M. Träger des Virus sein sollten, erscheint es ausgeschlossen, die Ansteckung der Beschwerdeführerin durch den Beschuldigten auch nur ansatzweise nachzuweisen.