Nach dem Gesagten steht fest, dass die Parteien über zwei Jahre eine Lebensgemeinschaft mit Ausschliesslichkeitscharakter pflegten und gegenseitig starke Gefühle füreinander hegten, was sich zweifellos aus den aktenkundigen Chat-Proto- kollen ergibt. Offenbar soll es gar zu einem Heiratsantrag gekommen sein (vgl. Einvernahme vom 17./18. Mai 2021, Frage 171). Die Lebensgemeinschaft wies sowohl körperliche, geistig-seelische wie auch wirtschaftliche Komponenten auf.