aufzuzeigen sein wird. Die einfache Körperverletzung ist u.a. dann ein Offizialdelikt, wenn Täter und Opfer Lebenspartner sind, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde (vgl. Art. 123 Ziff. 2 Abs. 6 StGB). Diesbezüglich ist den Aussagen der Parteien zu entnehmen, dass sie sich im Dezember 2017 kennenlernten und ab ca. Februar 2018 in einer Beziehung standen (vgl. Einvernahme vom 26. Mai 2021, Frage 18; Einvernahme vom 17./18. Mai 2021, Fragen 21 und 22; Strafanzeige vom 15. Januar 2021, N. 126).