Auch bezüglich den übrigen körperlichen Übergriffen (Schubsen, Ohrfeigen und Würgen) sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aktenwidrig davon ausgegangen, dass es sich um dieselben Schilderungen handle, welche die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Vorfall vom April 2019 gemacht habe. Die Intensität der Übergriffe vom Juli 2019, insb. auch das Würgen, habe sich massiv gegenüber früheren Vorfällen gesteigert. - 16 -