4.4.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, der Beschuldigte habe mit seiner rechten Hand in den Mund gegriffen und ihr mit brachialer Gewalt einen der linken unteren Vorderzähne vollständig und einen weiteren der linken unteren Vorderzähne beinahe vollständig samt Drahtfixierung herausgerissen. Nachdem sich die Beschwerdeführerin dem im X. behandelnden Dr. med. E. anvertraut habe, habe ihr dieser zu einer Strafanzeige geraten und wäre bereit, sich gegenüber den Strafbehörden zu äussern.