In der Strafanzeige vom 15. Januar 2021 (vgl. N. 25) macht sie demgegenüber geltend: "Die Ohrfeigen waren so heftig, dass die Privatklägerin einen riesen Klapf im Ohr wahrnahm und es sofort zu Piepsen begann. Sie bekam sehr grosse Schmerzen und wusste augenblicklich, dass etwas kaputt gegangen war. Die Privatklägerin musste laut aufschreien, worauf der Beschuldigte wieder von ihr abliess". Die Aussagen der Beschwerdeführerin stehen in einem starken Widerspruch zu den Ausführungen in ihrer Strafanzeige und ferner ist wenig plausibel, dass sie – trotz starker Schmerzen und Piepsen im Ohr – erst ein Jahr nach dem Vorfall eine Ärztin aufsuchte.