Im Bericht des C. vom 1. Mai 2019 (vgl. Beilage 5 der Strafanzeige vom 15. Januar 2021) wird festgehalten: "Die Patientin berichtet, sie höre seit ca. 1 Jahr beidseits schlechter und habe einen permanenten kompensierten Rauschtinitus beidseits. (...) Vor ca. 6 Monaten habe sie eine Ohrfeige bekommen (…)." Daraus ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin beidseitige Probleme mit den Ohren zu haben scheint, was gegen die inkriminierte Handlung als Ursache spricht, zumal die geltend gemachten gesundheitlichen Probleme gemäss Bericht bereits ein halbes Jahr vor der inkriminierten Handlung aufgetreten sein sollen.