und wurde diesbezüglich bereits mehrmals operiert (vgl. ambulanter Bericht C. vom 1. Mai 2019 [Beilage 5 der Strafanzeige vom 15. Januar 2021]). Nachdem sich der Vorfall im Februar 2018 ereignete, hatte die Beschwerdeführerin erstmals am 25. Februar 2019 und somit ein Jahr nach der inkriminierten Handlung eine Ärztin (Dr. med. J.) aufgesucht, welche anlässlich dieser Konsultation ein perforiertes Trommelfell diagnostizierte (vgl. Bericht Dr. med. J. vom 21. Juli 2020 [Beilage 6 der Strafanzeige vom 15. Januar 2021]).