Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gehe aktenwidrig und willkürlich davon aus, dass zwischen den Parteien im Februar 2018 noch keine Paarbeziehung bestanden habe. Tatsache sei weiter, dass die Beschwerdeführerin nach einem operativen Eingriff ausgeheilt gewesen sei und keine Beschwerden mehr gehabt habe. Zum Hörverlust sei es erst wieder nach der heftigen Ohrfeige - 13 - vom Februar 2018 gekommen. Der Beschuldigte habe von der Vorbelastung gewusst und daher damit rechnen müssen, dass eine Ohrfeige zu einer schweren Schädigung bei der Beschwerdeführerin führen könne.