solche fair zu finden (vgl. Strafanzeige vom 15. Januar 2021, Rz. 81 [Beschwerdebeilage 1]). Hinzu kommt, dass die Parteien am 8. Januar 2020 vor dem Bezirksgericht Kulm vereinbarten, beidseitig sämtliche vor der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hängigen Strafverfahren zurückzuziehen (vgl. Entscheid vom 8. Januar 2020 des Bezirksgerichts Kulm in: ST.2019.4352). Die Beschwerdeführerin bekundete am 8. Januar 2020 folglich erneut ihr Desinteresse an sämtlichen Strafverfahren gegen den Beschuldigten.