tober 2019 in: ST.2020.966) sowie am 1. November 2019 ein Hausverbot durch die Immobilienverwaltung ausgesprochen (in: ST.2020.966). Sogar in Anwesenheit der Polizei ging die Beschwerdeführerin den Beschuldigten an und sprach Drohungen gegen ihn aus, so dass sie mit Handfesseln arretiert werden musste (vgl. Polizeibericht Häusliche Gewalt der Regionalpolizei aargauSüd vom 16. April 2019, S. 2 in: ST.2018.6407). Die Verantwortung für die toxische Beziehung und die damit verbundenen Konflikte muss somit augenscheinlich beiden Parteien zugeschrieben werden.