Gerade der Umstand, dass die Beschwerdeführerin jahrelang nie gegen den Beschuldigten ausgesagt habe, sei ein starker Hinweis dafür, dass die abgegebenen Desinteressenserklärungen Folge der emotionalen Hörigkeit und Manipulation gewesen seien. Aber auch die Wiederaufnahme der Verfahren stehe nicht im Vordergrund, sondern eben die beiden Vorfälle vom Februar 2018 und vom Juli 2019, welche bisher nie Gegenstand eines Strafverfahrens gewesen seien und bei denen die Beschwerdeführerin die bleibende Schädigung erlitten habe. -9-