3.5. Mit Stellungnahme vom 10. März 2022 bringt die Beschwerdeführerin vor, dass die Übergriffe während mehrerer Jahre nur deshalb möglich gewesen seien, weil die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten völlig hörig gewesen sei und er geschickt gewusst habe, wie er sie manipulieren könne. Gerade der Umstand, dass die Beschwerdeführerin jahrelang nie gegen den Beschuldigten ausgesagt habe, sei ein starker Hinweis dafür, dass die abgegebenen Desinteressenserklärungen Folge der emotionalen Hörigkeit und Manipulation gewesen seien.