1. 1.1. Zwischen Februar 2018 und Oktober 2019 kam es zwischen B. und A. immer wieder zu – teils körperlichen – Auseinandersetzungen, wobei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in diesem Zusammenhang zahlreiche Vorfälle zur Kenntnis gebracht wurden. Diesbezüglich ergingen sowohl Nichtanhandnahme- wie auch Einstellungsverfügungen, welche allesamt in Rechtskraft erwuchsen. 1.2. Mit Eingabe vom 15. Januar 2021 erstattete A. bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm schriftlich Strafanzeige gegen B.. Sie beantragte unter anderem, dass gegen B. ein Strafverfahren wegen mehrfacher schwerer, evt. einfacher, Körperverletzung zu eröffnen sei.