Der Verteidiger hat anlässlich der obergerichtlichen Verhandlung eine Kostennote eingereicht. Der geltend gemachte Aufwand von 15 Stunden und 40 Minuten zum Stundenansatz von Fr. 200.00 erscheint angemessen. Hinzu kommen 80 Minuten Weg (2x 40 Minuten) sowie 1.5 Stunden für die Verhandlung. Daraus ergibt sich ein Honorar von Fr. 3'700.00 (18.5 Stunden). Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 72.90 (Fr. 22.90 für Kopien und Porto sowie Fr. 50.00 Entschädigung für die 50 km-Wegstrecke) sowie 7,7 % MWSt auf Fr. 3'772.90, ausmachend Fr. 290.50. Die dem amtlichen Verteidiger für das Beschwerdeverfahren auszurichtende Entschädigung beträgt somit Fr. 4'063.40.