Massgebend ist demnach, ob beim Täter oder der Täterin eine Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Es liegt auf der Hand, dass es sich bei letzterem Kriterium um eine qualifizierte Gefahr handeln muss, nachdem das Bestehen einer negativen Legalprognose bereits ein generelles Eingangsmerkmal aller strafrechtlichen Massnahmen bildet (CHRIS LEHNER, Freiheitsentziehende Massnahmen im schweizerischen Strafrecht, in: recht 2017, S. 91 mit Hinweisen). - 23 -