Weiter gab med. pract. C. an, dass es immer wieder Fälle gebe, wo "Belohnungen" in Form von Vollzugslockerungen bei stationären Massnahmen fruchteten (GA act. 69). Für ihn sei weiter der Aspekt wichtig, dass man im Rahmen eines milieutherapeutischen Settings die Möglichkeit habe, die aus der Persönlichkeit resultierenden Risikoeigenschaften eher anzugehen (GA act. 71). Die Idee bei einer stationären therapeutischen Massnahme – auch bei einer geringen therapeutischen Beeinflussbarkeit – gehe eigentlich bei einem deutlichen Rückfallrisiko in die Richtung, dass man jemandem nochmals eine Chance geben wolle und nicht, um jemanden weiter einsperren zu können.