Die Vorteile einer stationären Massnahme bestünden einerseits darin, dass Vollzugslockerungen von therapeutischen Fortschritten abhängig gemacht werden könnten, und das Verhalten des Beschwerdeführers im Rahmen von Lockerungen besser beobachtbar wäre als im Rahmen einer ambulanten vollzugsbegleitenden Therapie. Andererseits böte eine stationäre Behandlung den Vorteil, dass durch eine intensive milieutherapeutische Begleitung und Beobachtung sowohl die narzisstischen Persönlichkeitseigenschaften als auch die Dominanzproblematik eher zum Vorschein kämen als im derzeitigen ambulanten therapeutischen Setting und somit sowohl soziotherapeutischen als auch