Immerhin sind Therapieberichte – wie ein Privatgutachten – geeignet, die Erstellung eines (zusätzlichen) Gutachtens zu rechtfertigen oder darzulegen, dass das gerichtliche oder amtliche Gutachten mangelhaft oder nicht schlüssig ist. Es lässt sich auch die Frage in den Raum stellen, ob nicht Therapeuten einen Patienten besser kennen als die - 18 -