O., S. 115) bzw. Gefährlichkeit wird aus Punktescores abgeleitet (HEER, Juristische Anforderungen an psychiatrische Gutachten, a.a.O., S. 107). Ebenfalls unbestritten ist allerdings, dass solche hohen Werte keinesfalls zwingend eine rechtlich relevante hohe Gefährlichkeit des Betroffenen bedeuten (HEER, Juristische Anforderungen an psychiatrische Gutachten, a.a.O., S. 115).