4.5.2. In Fachkreisen von Vollzugspsychiatrie, Forensischer Psychiatrie und Psychologie sowie Justiz besteht der Konsens, dass unter dem Begriff "Gefährlichkeit" das individuelle Kriminalitätsrückfallrisiko – kurz: Rückfallrisiko – gefasst werden soll. Es geht dabei um die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Begehung zukünftiger Straftaten durch einen bekannten Täter, konkret um eine Kalkulation des Risikos für "Rückfälligkeit" gemäss der Leitfrage: Welche Straftaten sind durch diese Person künftig zu erwarten infolge einer bestimmten Disposition? (vgl. STEFFEN LAU, Prognosegutachten im Massnahmenverlauf – lässt sich die Effizienz der Behandlung messen?