07 190) und seine Beurteilung stimmt mit der vom Bundesgericht vorgenommenen Gewichtung des Alters überein (vgl. dazu Urteil 6B_424/2015 vom 4. Dezember 2015 E. 3.7 mit Hinweis auf NORBERT NEDOPIL, Prognosen in der Forensischen Psychiatrie – ein Handbuch für die Praxis, 2005, S. 127 ff., S. 129: Unabhängig von den Beurteilungsmöglichkeiten anhand von Prognoseinstrumenten kann das Alter als protektiver Faktor gewertet werden, der etwa ab dem 50. Lebensjahr zunehmend an Bedeutung zu gewinnen beginnt und ab dem 70. Lebensjahr insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten vermutlich ein so ausschlaggebendes Gewicht erhält, dass alle anderen Risikofaktoren zu vernachlässigen sind).