07 162 f.). D.h. es wurden auch dynamische Aspekte der Entwicklung des Beschwerdeführers (wie Alter und Vollzugsverhalten [nur intramural günstiger Effekt]) berücksichtigt (wobei beim klinischen Instrument die legalprognostische Beurteilung ungünstiger ausfiel als mittels der zwei anderen angewendeten Prognoseinstrumente, vgl. Verlaufsgutachten S. 52 unten, VA act. 07 172). Demgemäss ist der Beschwerdeführer mit seinem Einwand, sein Alter sei als "protektiver Faktor" im Rahmen der Kriminalprognose nicht oder ungenügend berücksichtigt worden, nicht zu hören.