5. Sub-Subeventualiter sei Ziff. 1. des Beschlusses des Bezirksgerichts Zurz - ach, Strafgericht, vom 10. November 2021 vollumfänglich aufzuheben und die vorliegende Streitsache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 6. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegner. -5- 7. Herrn A. sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung mit dem Unterzeichneten zu bewilligen. Verfahrensanträge: 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.