3. Dem amtlichen Verteidiger des Verurteilten (lic. iur. Alain Joset, Advokat , X.) wird eine Entschädigung von CHF 4'685.45 (inkl. Auslagen und MWSt) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. Auf eine Rückforderung dieser Entschädigung wird verzichtet." Dieser Beschluss wurde A. am 14. Dezember 2021 zugestellt. 2.2. Mit separatem Beschluss ebenfalls vom 10. November 2021 ordnete das Bezirksgericht Zurzach an, dass A. zur Sicherung des Massnahmenvollzuges für die Dauer von sechs Monaten, d.h. bis zum 13. Mai 2022, unter Beibehaltung der aktuellen Vollzugsbedingungen in Sicherheitshaft versetzt werde.