2. Für den Fall, dass bis zur vollen Verbüssung der durch das Obergeric ht des Kantons Aargau mit Urteil vom 06.06.2018 angeordneten Freiheits - strafe kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, sei Antrag auf Sicherheitshaft zu stellen. Dies ab dem 12.11.2021 unter Beibehaltung der aktuellen Vollzugsbedingungen. 3. Unter den üblichen Kostenfolgen." 1.3.4. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zurzach mit Befragung von med. pract. C. als Sachverständiger und von A., der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, fand am 10. November 2021 statt.