Die psychiatrischen Gutachten von Dr. med. D. und Dr. med. E. habe er angefochten, weshalb darauf nicht abzustellen sei. Er sei von B., dem verfahrensleitenden Staatsanwalt und dem Polizisten F. provoziert worden. Für ihn sei es wichtig gewesen, herauszufinden, was es brauche, damit die Polizei komme. Wegen Amtsmissbrauchs bestraft werden müssten vielmehr B., der verfahrensleitende Staatsanwalt und der Polizist F..