Beim zu erstellenden Gefahrengutachten gehe es einzig um Wiederholungsgefahr, die aber nicht gegeben sein könne, weil gar keine Straftat seinerseits vorliege. Obwohl er die Abteilung Gesundheitsdienst des Zentralgefängnisses Lenzburg am 3. Dezember 2021 über seine Krankengeschichte informiert habe, sei diese aus unerfindlichen Gründen offensichtlich nicht vollständig erfasst worden. Der dringende Tatverdacht müsse sich mit fortdauernder Untersuchungshaft verdichten. Wegen Fr. 2'450.00 würde er sich nicht zum Nachteil von B. strafbar machen. Er sei im Juli 2021 zwei Wochen in der psychiatrischen Klinik C. gewesen und habe den zuständigen Ärzten versprochen, niemandem etwas zu tun.