Anlässlich der Haftverhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 15. Dezember 2021 hielt der Beschwerdeführer daran fest, nichts getan zu haben. Was B. gemacht habe, gehe einfach nicht. Er habe eine Drohung ausgesprochen, gleichzeitig aber auch die halbe Armee informiert. Er mache ihr doch nichts wegen Fr. 2'450.00. Wie könne er etwas wiederholen, wenn er gar nichts gemacht habe? Er habe das Gefühl, er sei gleich wie vor dem Unfall. Es sei ihm egal, wie er gewesen sei. Er sei jetzt, wie er sei. Vom Psychiater werde er wie "Jack the Ripper" dargestellt, wie eine Zeitbombe. Er habe keine Straftaten gemacht und werden keine Straftaten machen.