aufgeführt worden. Was für ihn spreche, werde weggelassen. Vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau machte der Beschwerdeführer mit Stellungnahme datiert vom 10. Dezember 2021 (Postaufgabe am 13. Dezember 2021) geltend, der verfahrensleitende Staatsanwalt sei kriminell, korrupt und parteiisch und unterschlage Beweismaterial zu drei trotz erdrückender Beweislage abgelehnten Strafanzeigen. Wie könne von Wiederholungsgefahr gesprochen werden, wenn gar keine Straftat vorliege? Er sei nicht krank. Sein Unfall vom 2. Dezember 2014 sei aber kein Unfall, sondern ein Mordversuch gewesen.