- mutmasslich nachteilige Vermögensdispositionen zu Lasten der E. AG vorzunehmen, - sich via E-Banking Zugriff auf Vermögenswerte zu verschaffen und darüber widerrechtlich und zum Nachteil "der Gesellschaft" und der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft und mutmasslich zu ihrem eigenen Vorteil zu verfügen und - Dritten (etwa der Post oder dem Grundbuchamt) vorzutäuschen, sie würden "die Gesellschaft" rechtmässig vertreten. - 14 -