Damit ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 2. Dezember 2021 (in teilweiser Gutheissung der Beschwerde) aufzuheben, soweit darin dem Beschwerdeführer in Bezug auf die konkret im Raum stehenden Urkundendelikte die Privatklägerstellung abgesprochen wird. 4.2. Nebst den soeben abgehandelten Urkundendelikten war in der Strafanzeige vom 14. April 2020 auch von weiteren Straftatbeständen die Rede (Rz 30), weil die Beschuldigten "ihre widerrechtlich erlangte Stellung als Organe der E. AG" missbraucht haben könnten, um