3.4. Der Beschuldigte 2 äusserte sich mit Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 (Postaufgabe am 27. Januar 2022) im Wesentlichen ähnlich wie der Beschuldigte 1. Er und der Beschuldigte 1 hätten die an der ausserordentlichen Generalversammlung gefällten Beschlüsse nur deswegen beim Handelsregister eingereicht, um die Löschung von B. und F. als Verwaltungsräte der E. AG zu erreichen. Mit dem Beschwerdeführer, der nie Verwaltungsrat der E. AG gewesen sei, habe dies nichts zu tun gehabt (Rz 20).