3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Baden prüfte als materielle Voraussetzung der Privatklägerstellung des Beschwerdeführers, ob dieser als Geschädigter einer Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), einer Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB) oder einer ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) zu betrachten ist.