3.6. Der Beschuldigte 1 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 24. Januar 2022 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers, eventualiter des Staates. Weiter stellte er folgenden (prozessualen) Antrag: " Es sei lic. iur. B. die Prozessführungsbefugnis als Vertreter des Beschwerdeführers zu entziehen." 3.7. Der Beschuldigte 2 stellte mit Beschwerdeantwort datiert vom 26. Januar 2022 (Postaufgabe am 27. Januar 2022) folgende Anträge: " 1. Es sei festzustellen, dass B. aufgrund eines Interessekonflikts den Beschwerdeführer nicht rechtsgültig vertreten kann;