In prozessualer Hinsicht beantragte der Beschwerdeführer den Beizug der Akten des Verfahrens STA3 ST.2020.1759 der Staatsanwaltschaft Baden und die superprovisorische Gewährung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden reichte am 21. Dezember 2021 die "bislang vorliegenden" Akten des Verfahrens STA3 ST.2020.1759 (bestehend aus vier Ordnern) ein.