2. Die Staatsanwaltschaft Baden aberkannte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 mangels Geschädigtenstellung die Privat- -4- klägerstellung hinsichtlich der am 14. April 2020 und 28. April 2021 beanzeigten und von ihr unter dem Aspekt der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB) sowie ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) beurteilten Vorwürfe. Sie werde den Beschwerdeführer fortan im Strafverfahren gegen die Beschuldigten als anderen Verfahrensbeteiligten i.S.v. Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO führen.