1.3. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete deswegen am 27. April 2020 eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) sowie unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden (Art. 153 StGB). Mit Verfügung vom 4. Februar 2021 nannte sie als einschlägige Straftatbestände Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB), aberkannte B. die Privatklägerstellung (vgl. hierzu das parallele Beschwerdeverfahren SBK.2021.378) und hielt fest, dass sie B. als anderen Verfahrensbeteiligten bzw. Anzeigeerstatter i.S.v. Art. 105 Abs. 1 lit. b StPO im Verfahren führen werde.