1. 1.1. Die beiden Beschuldigten führten am 29. März 2020 (als einzig Anwesende) eine "ausserordentliche Generalversammlung" der E. AG durch. Es wurde die Abwahl der bisherigen Verwaltungsräte F., B. und H. beschlossen. Der Beschuldigte 2 und I. wurden als Verwaltungsräte bestätigt und der Beschuldigte 1 als neuer Verwaltungsrat gewählt. Am 30. März 2020 führten (einzig) die beiden Beschuldigten eine "Verwaltungsratssitzung" durch. Die dabei beschlossenen personellen Änderungen des Verwaltungsrats meldete der Beschuldigte 2 am 1. April 2020 dem Handelsregister zum Eintrag an, welches diesen vornahm.