3.3. Damit geht es einzig noch um den am 28. April 2021 zur Anzeige gebrachten Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung, mithin den Vorwurf, dass sich die Beschuldigten wiederholt auch in strafrechtlich relevanter Hinsicht "am Vermögen der Gesellschaft und damit am Hauptaktivum des Nachlasses" bereichert hätten (Strafanzeige vom 28. April 2021 [Ord. 3/Reg. 2], Rz 24), wobei – wie bereits ausgeführt – mit "Gesellschaft" offensichtlich nicht die Erbengemeinschaft gemeint war, sondern die D. AG. - 11 -