3.2. Ob die Staatsanwaltschaft Baden wegen der in fine der Strafanzeige vom 28. April 2021 beanzeigten "weiteren Delikte" eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten (bzw. zumindest den Beschuldigten 2) eröffnet hat oder hätte eröffnen müssen, kann ebenso offen bleiben wie die Frage, ob sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 auch hinsichtlich dieser Vorwürfe die Privatklägerstellung abgesprochen hat: - Sollte die Privatklägerstellung des Beschwerdeführers hinsichtlich dieser "weiteren Delikte" gar nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung gewesen sein, erübrigten sich weitere Ausführungen hierzu schon - 10 -