3.6. Der Beschuldigte 2 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 (Postaufgabe am 27. Januar 2022) die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers, eventualiter des Staates. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. Strittig ist die Privatkläger- und damit Parteistellung des Beschwerdeführers im Strafverfahren gegen die Beschuldigten hinsichtlich der am 28. April 2021 (insbesondere) beanzeigten ungetreuen Geschäftsbesorgung.