3.4. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Beschwerdeantwort vom 20. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten [recte: Beschwerdeführers]. 3.5. Der Beschuldigte 1 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 24. Januar 2022 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers, eventualiter des Staates. -5-