3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden reichte am 21. Dezember 2021 die "bislang vorliegenden" Akten des Verfahrens STA3 ST.2020.1759 (bestehend aus vier Ordnern) ein. 3.3. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 ab. Gleichzeitig forderte sie den Beschwerdeführer auf, der Obergerichtskasse bis zum 10. Januar 2022 für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 1'000.00 zu leisten, was dieser am 7. Januar 2022 tat.